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Sitzung des Gemeinderates am 14.09.2026.
Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnisse: 1
Der Art. 3 des L.G. vom 18.12.2002 Nr. 15 sieht die Errichtung einer Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz vor.