Aufenthaltserklärung für Nicht-EU-Bürger

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Innerhalb von sechs Monaten ab Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung im Meldeamt abzugeben.

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 13.09.2024, 09:43 Uhr